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Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung

Wenn Sie hilflos sind (z.B. durch einen Unfall oder Demenz), laufen Sie Gefahr, dass letztlich das Gericht darüber entscheidet, wie mit Ihrem Geld umgegangen wird und wie Sie medizinisch versorgt werden. Auch für die Durchführung medizinischer Maßnahmen ist dann unter Umständen eine gerichtliche Verfügung notwendig.

Wollen Sie das wirklich? – Bestimmt nicht!

Machen Sie sich die Mühe, eine Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung aufzusetzen – diese müssen Sie noch nicht einmal eigenhändig schreiben, sondern nur unterschreiben.

Gerne beraten wir Sie.

Wolter Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Thomas Wolter
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Erbrecht
Fachanwalt für Steuerrecht
Zert.Testamentsvollstrecker (AGT)

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