Gerade im Bereich der Unternehmensnachfolge sind bei erb- bzw. schenkungsrechtlichen Gestaltungen viele Aspekte, insbesondere steuerliche, zu berücksichtigen.
Sie haben in mir den richtigen Ansprechpartner gefunden auf Grund meiner Doppelqualifikation als Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Steuerrecht.
Auch wenn eine Testamentsvollstreckung notwendig bzw. sinnvoll wäre, stehe ich Ihnen als zertifizierter Testamentsvollstrecker mit Rat und Tat zur Verfügung.